DEUTSCHE AKADEMIE FÜR GANZHEITLICHE SCHMERZTHERAPIE

Ausbildung für den Tätigkeitsschwerpunkt „Ganzheitliche Schmerzbehandlung“

Die Ausbildungsreihe zum qualifizierenden Tätigkeitsschwerpunkt „Ganzheitliche Schmerzbehandlung“ bei der Deutschen Akademie für Ganzheitliche Schmerztherapie e. V. gliedert sich in einen praxisorientierten Theorieteil (Teil A) zur Vermittlung aller relevanten diagnostischen und therapeutischen Grundlagen einer ganzheitlichen Schmerztherapie und einen praktisch orientierten Teil B zur Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse auf diesem Gebiet der Schmerztherapie in Form von Praxishospitationen. Zur Erlangung des Ausbildungsabschlusses mit Diplom sind darüber hinaus eine schriftlich-mündliche Prüfung (Teil C) und die Dokumentation von 50 schmerztherapeutischen Behandlungsfällen auf besonderem Formblatt, sowie ein abschließendes Prüfungsgespräch mit Fallbesprechung (Abschlusskolloquium) erforderlich (Teil D).

A)  Praxisorientierte Theoriestunden (120 UE)
80 UE -  Pflichtprogramm / 40 UE Wahlprogramm

Teil A der Ausbildung bis zum Tätigkeitsschwerpunkt „Ganzheitliche Schmerzbehandlung“ umfasst 6 Grundlagenseminare mit definiertem Ausbildungsinhalt und je 13,33 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (insgesamt 80 UE), sowie einem Prüfungsvorbreitungskurs (2 UE). Die Theorieausbildung mit insgesamt 120 UE wird durch fakultative praxisorientierte Theoriekurse aus anderen schmerztherapeutisch relevanten Techniken komplettiert *. Die Wissensinhalte der 6 Grundlagenseminare sind obligat und werden in der Regel in einer schriftlichen und mündlichen Prüfung am Ende der gesamten Ausbildungsreihe überprüft. In Ausnahmefällen kann die Prüfung bereits ab der Absolvierung aller Grundlagenseminare (Teil A) abgelegt werden. Ausbildungsstunden anderer Anbieter werden nach eingehender Prüfung durch die DAGST in angemessener Weise berücksichtigt.

Kurssequenz und Inhalte der Grundlagenseminare (Pflichtprogramm) im groben Überblick

Achtung: Die Kursnumerierung wurde in der ersten Vorstandssitzung des neuen Vorstands geändert!

Kurs A: Einführung in die Ganzheitliche Schmerztherapie

Kurs B: Der Kopf- und Gesichtsschmerz, sowie die Sonderform der atypischen Gesichtsschmerzen

Kurs C: Medikamentöse und nicht-medikamentöse Schmerztherapie mit Spezialthema Opioide und Tumorschmerzen

Kurs D: Ko-Analgetika, Ko-Therapeutika und neuropathischer Schmerz

Kurs E: Psychosomatische Beeinflussung des Schmerzes

Kurs F: Praxis der Schmerzbehandlung

Kurs P: Vorbereitungskurs für die Schlussprüfung

B) Die restlichen 40 Stunden Theorie:

Anrechnung von Ausbildungsstunden aus folgenden Bereichen mit einer Obergrenze von 40 Stunden. Die Bereiche B und C  werden hier gemeinsam veranschlagt.

C)  Praktische Hospitationskurse
80 UE -  Wahlprogramm

Teil C der Ausbildung bis zum Tätigkeitsschwerpunkt „Ganzheitliche Schmerzbehandlung“ umfasst verschiedene Seminare in Form von praktischen Hospitationskursen aus nachfolgend genannten Bereichen *. Ausbildungsstunden anderer Anbieter werden nach eingehender Prüfung durch die DAGST in angemessener Weise berücksichtigt. Für jeden Teilbereich der Wahlkurse werden jedoch grundsätzlich nicht mehr als maximal 40 UE aus den Bereichen B und C anerkannt.

D) Mündliche Prüfung

In der Prüfung zum Tätigkeitsschwerpunkt „Ganzheitliche Schmerzbehandlung“ werden insbesondere die Kenntnisse aus dem Bereich der Diagnostik und Therapie schmerzkranker Patienten überprüft, die in den Grundlagenseminaren (Teil A - Pflichtprogramm) vermittelt wurden. Dabei werden neben allgemeinen Basiskenntnissen besondere Spezialisierungen der einzelnen Praxis berücksichtigt.
Eine Anmeldung zur Prüfung kann frühestens nach Absolvierung des Pflichtprogramms (Teil A) erfolgen. Außerdem können die Prüfung nur Mitglieder der DAGST absolvieren. Mit der Prüfungsanmeldung ist automatisch die Mitgliedschaft für 1 Jahr in der DAGST beantragt.

E) Falldokumentation

Falldokumentation von eigenen Patienten und Bearbeitung von Kursfällen auf speziellen Vordrucken: Ausarbeitung von 15 schmerztherapeutischen Fallschilderungen mit Anamnese, Auswertung und Beobachtung über einen Mindestzeitraum von 3 Monaten.

Die Dokumentation sollte folgende Dinge beinhalten:

Diplom „Tätigkeitsschwerpunkt Ganzheitliche Schmerzbehandlung“

Die Absolventen des Ausbildungsgangs zum Tätigkeitsschwerpunkt „Ganzheitliche Schmerzbehandlung“ erhalten von der Deutschen Akademie für Ganzheitliche Schmerztherapie e.V. ein qualifizierendes Diplom und werden als qualifizierte Schmerztherapeuten in den Listen und auf der Homepage des Vereins geführt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Nachweis der Ausbildungsinhalte entsprechend der Vorgaben im Teil A, B und C dieses Kurrikulums (Fremdstunden werden angemessen berücksichtigt)
  2. Bestandene mündliche Prüfung (Teil D)
  3. Korrekte und schlüssige Fall-Dokumentation mit Besprechung der Behandlungsfälle in einem kollegialen Gespräch (Abschlusskolloquium) – Teil E

Qualitätssicherung und Erhalt der Qualifikation

Die nachfolgenden Qualitätssicherungsmaßnahmen sind zum Erhalt der erlangten Qualifikation unbedingt erforderlich. Sie umfassen folgende Maßnahmen:

  1. Nachweis von jährlich mindestens 20 Fortbildungsstunden (UE à 45 Minuten) aus dem Bereich der Schmerztherapie
  2. Nachweis des Besuchs von jährlich mindestens 6 schmerztherapeutischen Fortbildungsveranstaltungen im Sinne eines Qualitätszirkels oder von schmerztherapeutischen Kolloquien
  3. Dokumentierte schmerztherapeutische Behandlungsfälle
    (5 pro Jahr, einzureichen bis zum 31.12. jeden Jahres, beginnend mit dem Kalenderjahr nach erteiltem Diplom „Tätigkeitsschwerpunkt Ganzheitliche Schmerzbehandlung“)